UMSTELLUNGSZEIT FÜR DIE UMSETZUNG DES NEUEN C/O-FORMULARS D
Basierend auf dem Bericht des 35. ASEAN-Wirtschaftsministertreffens (35Th AFTA-Rat) und Halbzeitsitzung des Unterausschusses für den Warenursprung in ASEAN (ISSL SC-AROO), Gemäß der offiziellen Mitteilung Nr. 1568/TCHQ-GSQL vom 4. Mai 2022, Das Generalzollamt leitet die Umsetzung des C/O-Formulars D (einschließlich C/O, die über das nationale Single-Window-System übermittelt werden (Elektronisches C/O) und Papier C/O) Konkret wie folgt:
– Für C/O, die während des Übergangszeitraums vom 1. Mai 2022 bis 31. Oktober 2022 ausgestellt wurden, Die Zollbehörden akzeptieren das alte C/O-Formular D (vorgeschrieben im Rundschreiben Nr. 19/2020/TT-BCT) und neues C/O-Formular D.
– Für C/O-Formular D, ausgestellt ab dem 1. November 2022, Die Zollbehörden akzeptieren nur das C/O-Formular D, das im neuen Formular ausgestellt wurde.
4 ASEAN-Länder sind Indonesien, Malaysia, Thailand und Vietnam stellen alle Form-D-Ursprungszeugnisse elektronisch aus (E-Formular D) ab Juli 2022, bei dem das gedruckte E-Formular D nur dann freigegeben wird, wenn ASW technische Probleme hat. Dies ist ein Fortschritt bei der Umsetzung des ASEAN-Warenhandelsabkommens (MINDESTENS).
SO VERFOLGEN SIE DEN STATUS DER URSPRUNGSBESCHEINIGUNG FORM D ELEKTRONISCH:
https://khaibaohoso.vnsw.gov.vn/common/COFormDTracking
Suchen Sie nach Informationen zum elektronischen C/O-Formular D
– Geben Sie die D-Nummer des elektronischen C/O-Formulars ein
– Typ auswählen: Import/Export/Inland
– Wählen Sie die Such- und Vergleichsergebnisse mit dem gelben Rahmen aus.
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